Neben dem Kauf und der Finanzierung von Büromöbel gibt es noch die Möglichkeit Möbel zu “leasen“. Bei der Neuanschaffung von Büroeinrichtungen oder einem Chefzimmer sprechen viele Gründe für das Leasen.
Der finanzielle Spielraum (Liquidität) bleibt dem Unternehmen erhalten. Anzahlungen und Sicherheiten entfallen beim Möbelleasing. Vorhanden und neue Kreditverträge bleiben somit unangetastet und durch die festen Leasingraten bleibt Ihnen eine finanzielle Planbarkeit für die nächsten Jahre. Das Möbel oder die Chefzimmereinrichtung wird beim Leasen in Ihrer Bilanz nicht aktiviert. Eine Zahlung von Gewerbesteuer fällt erst nach dem “Restwertkauf” (buchhalterischer Restwert) an. Die Leasingraten sind jedoch Betriebsaufwendung die sich in Ihrer Bilanz den Gewinn mindern.
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